Wie führt ein Unternehmen die betriebliche Altersversorgung ein?

Die betriebliche Altersversorgung hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits vor mehr als 100 Jahren begannen Unternehmen damit, Geld für Mitarbeiter anzulegen, um ihnen bei Eintritt in den Ruhestand eine Rente zahlen zu können.

Heute gibt es drei verschiedene Varianten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV): 1. Der Arbeitgeber finanziert die bAV allein. 2. Der Arbeitnehmer finanziert seine Betriebsrente allein und zahlt Teile des Bruttogehalts in einen bAV-Vertrag ein – die sogenannte Entgeltumwandlung. Und 3. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen je einen Teil der bAV-Beiträge.

Der Vorteil für den Arbeitgeber – abgesehen davon, dass er seiner unternehmerischen Verantwortung gerecht wird – ist der personalpolitische Nutzen, den eine bAV bringt. Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter hilft sie nämlich, Beschäftigte zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Dieser Punkt wird angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels immer bedeutender. Doch vielen, besonders kleineren Unternehmen, war es am Ende oft zu aufwendig und im Hinblick auf die Haftungsklausel auch zu riskant, eine bAV für seine Mitarbeiter anzubieten.

Schritt für Schritt zur betrieblichen Altersversorgung

Spätestens seit Verabschiedung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Juni 2017 hat das Thema bAV allerdings wieder an Aufmerksamkeit gewonnen. Mehr Vorteile und weniger Risiko für den Unternehmer – warum also nicht bei der Mitarbeiterwerbung den Wettbewerbsvorteil bAV in die Waagschale legen? Der Meinung sind auch die Rentenexperten. Sie warnen allerdings: Nehmen Sie sich Zeit für das Thema und informieren Sie sich umfassend.

Schritt 1: Kontakt zu Arbeitgeberverband oder Kammern

Hilfreiche Tipps zum Thema bAV gibt es an verschiedenen Stellen – beispielsweise bei einem nahestehenden Arbeitgeberverband oder bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bzw. bei der Handwerkskammer. Im besten Fall verfügen die Ansprechpartner sogar über ein eigenes bAV-Beratungsbüro.

Schritt 2: Der Tarifvertrag

Ein weiterer wichtiger Schritt bietet sich besonders in Bezug auf das geplante Sozialpartnermodell des neuen Gesetzes an: Der Blick in den Tarifvertrag. Denn darin haben die Sozialpartner bereits entsprechende Vereinbarungen für die bAV getroffen. Gut zu wissen: Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber können die einschlägigen tariflichen Regelungen übernehmen. Allerdings sollte sich der Unternehmer die Vertragsklauseln genau ansehen. Nur so kann er entscheiden, ob die Bedingungen zu seiner Firma passen.  

Schritt 3: Mitarbeiter mit ins Boot holen

Für wen ist die bAV? Für die Mitarbeiter! Gibt es einen Betriebsrat, sollte er früh in die Planung mit einbezogen werden. Wenn nicht, helfen Informationsveranstaltungen für die Belegschaft, den Weg in die bAV transparent zu gestalten.

Schritt 4: Welcher Durchführungsweg?

Als nächstes gilt es die Frage zu klären, welcher der fünf Durchführungswege einer bAV (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds) infrage kommt. Auch hier sollte sich der Unternehmer die Möglichkeiten genau ansehen und sich umfassend beraten lassen. So hilft es etwa bereits, den firmeneigenen Steuerberater um Rat zu fragen. Denn eins ist sicher: Eine bAV ist eine sehr langfristige Verpflichtung. Da müssen die Bedingungen für alle Beteiligten stimmen.

Schritt 5: Die Wahl des Versorgungswerkes

Ist der Durchführungsweg entschieden, kann der Unternehmer ein passendes Versorgungswerk bzw. einen Versicherer kontaktieren. Hier findet er wieder Experten, die ihm bei den weiteren Schritten helfen können. Ist er sich immer noch nicht sicher, hilft es, einen Makler zu engagieren, der das Unternehmen individuell berät.

Alles in allem gibt es für jede Firma mit all ihren Besonderheiten eine geeignete bAV-Lösung. Man muss sich nur helfen lassen, sie zu finden.

Tags zu diesem Artikel
Bewertet mit durchschnittlich
3.9
Sternen von
12
Lesern.

Über Penseo

Mit Penseo entwickeln wir eine digitale Lösung, die Vermittlern, Unternehmen und Arbeitnehmern endlich eine digitale und verständliche betriebliche Altersversorgung ermöglicht. Ganz einfach. Online.
bAV-Plattform für VermittlerbAV-Plattform für Unternehmen