Mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer (53 Prozent) fordert eine finanzielle Beteiligung seines Unternehmens an der Altersversorge.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist verabschiedet. Seit dem 1. Januar 2018 soll es damit für jedes Unternehmen – egal ob klein oder groß – attraktiver sein, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Dabei setzt die Regierung weiterhin auf das Prinzip der Freiwilligkeit.
Am 1. Januar 2018 tratt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft – mit zwei Schwerpunkten: dem sogenannten Sozialpartner-Modell und der Förderung von Geringverdienern. Besonders Letzteres ist ist auch für Arbeitgeber von großer Bedeutung. Denn die neue staatliche Förderung macht es Unternehmen leicht, gute Mitarbeiter durch eine Betriebsrente zu binden.
Der digitale Umzug einer bAV ist ein Kinderspiel. Vorausgesetzt, der neue Arbeitgeber kauft nicht blind die Katze im Sack, sondern prüft zunächst erstmal den Vertrag und die Versorgungszusage der Vorgänger-Firma.
Der Nutzen einer betrieblichen Altersversorgung liegt ganz klar auf der Hand - zumindest für den einzelnen Mitarbeiter. Denn die Aufstockung der gesetzlichen Rente ist mittlerweile unerlässlich. Aber was sind eigentlich die Vorteile für den Arbeitgeber?