Vier Gründe für eine Arbeitgeber-gesteuerte betriebliche Altersversorgung

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist nicht nur ein Thema für Großunternehmen. Auch für kleine und mittelständische Betriebe lohnt es sich, ihren Mitarbeitern eine bAV anzubieten – und zwar nicht erst mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die vier wichtigsten nennen wir hier.

1. Tarifliche Regelungen

In vielen Tarifverträgen gibt es Regelungen zur bAV. Ist ein Betrieb also tarifgebunden, sollte er sich genau mit ihnen vertraut machen. Teilweise besteht sogar die Pflicht, sich an einer bAV zu beteiligen, beispielsweise im Baubereich.

2. Recht auf Entgeltumwandlung

Seit 2002 kann jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, dass er ihm zum Zweck der Altersvorsorge eine Entgeltumwandlung ermöglicht. Spätestens dann muss sich der Firmenchef mit einschlägigen Angeboten beschäftigen. Er kann nämlich die Auswahl des Durchführungsweges beeinflussen. Will er mehreren Mitarbeitern ein Vorsorgeangebot machen, nutzt er am besten gleich die Gelegenheit, mit dem entsprechenden Versorgungswerk Sonderkonditionen, sprich: eine Art Mengenrabatt, auszuhandeln. Auf diese Weise kann er höhere Renditen erzielen. Überlässt er dagegen jedem einzelnen Mitarbeiter die Wahl einer Versorgungseinrichtung selbst, kann es passieren, dass jeder bei einem anderen Anbieter landet. Das Resultat: ein enormer Verwaltungsaufwand, der Beiträge verschlingt, statt sie gewinnbringend anzulegen.

3. Steuervorteile

Ein weiterer Grund für eine bAV ist das Einsparen von Steuern und Sozialabgaben. Durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz winkt dem Arbeitgeber seit 2018 beispielsweise ein Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn er jährlich zwischen 240 und 480 Euro in eine betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.200 Euro einzahlt. Darüber hinaus ist eine neue Regelung zur Steuerfreiheit ein großer Anreiz: Mehr als 6.000 Euro im Jahr können Unternehmen künftig steuerfrei an bAV-Einrichtungen zahlen, der Freibetrag erhöht sich damit um stolze 100 Prozent.

4. Mitarbeiterbindung

Doch das Hauptargument für eine bAV ist und bleibt die Investition in das sogenannte "Humankapital“. Immerhin hilft eine Betriebsrentenzusage, die Mitarbeiterbindung zu stärken oder Bewerber anzulocken. Genau wie bei der Anschaffung neuer Maschinen oder IT, sollte jeder Unternehmer daher auch die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten prüfen. Das betrifft besonders jene Betriebe, die auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen sind – Stichwort "Fachkräftemangel".

Generell gilt für große wie kleine Betriebe: Eine bAV ist eine langfristige Investition, die gut durchdacht sein muss. Aber das trifft ja auf jede Investition zu.

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