Heute gibt es drei verschiedene Varianten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV): 1. Der Arbeitgeber finanziert die bAV allein. 2. Der Arbeitnehmer finanziert seine Betriebsrente allein und zahlt Teile des Bruttogehalts in einen bAV-Vertrag ein – die sogenannte Entgeltumwandlung. Und 3. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen je einen Teil der bAV-Beiträge.
Der Vorteil für den Arbeitgeber – abgesehen davon, dass er seiner unternehmerischen Verantwortung gerecht wird – ist der personalpolitische Nutzen, den eine bAV bringt. Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter hilft sie nämlich, Beschäftigte zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Dieser Punkt wird angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels immer bedeutender. Doch vielen, besonders kleineren Unternehmen, war es am Ende oft zu aufwendig und im Hinblick auf die Haftungsklausel auch zu riskant, eine bAV für seine Mitarbeiter anzubieten.
Spätestens seit Verabschiedung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Juni 2017 hat das Thema bAV allerdings wieder an Aufmerksamkeit gewonnen. Mehr Vorteile und weniger Risiko für den Unternehmer – warum also nicht bei der Mitarbeiterwerbung den Wettbewerbsvorteil bAV in die Waagschale legen? Der Meinung sind auch die Rentenexperten. Sie warnen allerdings: Nehmen Sie sich Zeit für das Thema und informieren Sie sich umfassend.
Hilfreiche Tipps zum Thema bAV gibt es an verschiedenen Stellen – beispielsweise bei einem nahestehenden Arbeitgeberverband oder bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bzw. bei der Handwerkskammer. Im besten Fall verfügen die Ansprechpartner sogar über ein eigenes bAV-Beratungsbüro.
Ein weiterer wichtiger Schritt bietet sich besonders in Bezug auf das geplante Sozialpartnermodell des neuen Gesetzes an: Der Blick in den Tarifvertrag. Denn darin haben die Sozialpartner bereits entsprechende Vereinbarungen für die bAV getroffen. Gut zu wissen: Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber können die einschlägigen tariflichen Regelungen übernehmen. Allerdings sollte sich der Unternehmer die Vertragsklauseln genau ansehen. Nur so kann er entscheiden, ob die Bedingungen zu seiner Firma passen.
Für wen ist die bAV? Für die Mitarbeiter! Gibt es einen Betriebsrat, sollte er früh in die Planung mit einbezogen werden. Wenn nicht, helfen Informationsveranstaltungen für die Belegschaft, den Weg in die bAV transparent zu gestalten.
Als nächstes gilt es die Frage zu klären, welcher der fünf Durchführungswege einer bAV (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds) infrage kommt. Auch hier sollte sich der Unternehmer die Möglichkeiten genau ansehen und sich umfassend beraten lassen. So hilft es etwa bereits, den firmeneigenen Steuerberater um Rat zu fragen. Denn eins ist sicher: Eine bAV ist eine sehr langfristige Verpflichtung. Da müssen die Bedingungen für alle Beteiligten stimmen.
Ist der Durchführungsweg entschieden, kann der Unternehmer ein passendes Versorgungswerk bzw. einen Versicherer kontaktieren. Hier findet er wieder Experten, die ihm bei den weiteren Schritten helfen können. Ist er sich immer noch nicht sicher, hilft es, einen Makler zu engagieren, der das Unternehmen individuell berät.
Alles in allem gibt es für jede Firma mit all ihren Besonderheiten eine geeignete bAV-Lösung. Man muss sich nur helfen lassen, sie zu finden.