Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ermöglicht es den Tarifparteien, neue Betriebsrentenmodelle zu vereinbaren. Dabei wird die Zielrente die Garantierente ablösen. Bei der Zielrente wird kein fester Rentenbetrag mehr zugesichert, sondern nur noch eine dauerhafte Betriebsrentenhöhe angestrebt. Um diese zu erreichen, verpflichtet sich der Arbeitgeber lediglich dazu, einen bestimmten Betrag in die betriebliche Altersversorgung zu zahlen. Je nach Entwicklung der Finanzmärkte kann die Rente dann am Ende höher oder geringer ausfallen. Der Arbeitgeber muss nicht mehr für eine vorher festgelegte Höhe der Versorgungsleistung haften.