Entgeltumwandlung

Jede/r Arbeitnehmer/in hat das Recht auf Entgeltumwandlung und kann aus dem Bruttogehalt pro Jahr bis zu 8% Prozent in eine Betriebsrente umwandeln. 

Bietet die Firma weder eine Pensionskasse, noch einen Pensionsfonds als Durchführungsweg an, muss sie ihren Beschäftigten mindestens eine Direktversicherung anbieten.

Die Sparbeiträge sind steuer- und abgabenfrei. Dadurch können etwa Singles "zum halben Preis" sparen (Paare sparen etwas weniger, wegen des geringeren Steuersatzes). Zum Beispiel:

100 Euro im Monat gehen in die Betriebsrente, aber das Nettogehalt sinkt nur um 50 Euro.

Es gelten Höchstgrenzen:

Steuerfreiheit der Beiträge

Bei der Entgeltumwandlung können monatlich bis zu 536 Euro* des Bruttolohns in Betriebsrente steuerfrei umwandeln.

Sozialabgabenfreiheit der Beiträge

Bis zu einem Umwandlungsbetrag von 268 Euro pro Monat werden auf den Sparbeitrag auch keine Sozialabgaben fällig. 

* das sind 8% des monatlichen Höchstbeitrags der Beitragsbemessungsgrenze West für die gesetzliche Rentenversicherung (6.700 Euro).

** das sind 4% der BBG 

Über Penseo

Mit Penseo entwickeln wir eine digitale Lösung, die Vermittlern, Unternehmen und Arbeitnehmern endlich eine digitale und verständliche betriebliche Altersversorgung ermöglicht. Ganz einfach. Online.
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